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   OLG Stuttgart, 19.03.1990 - 5 U 113/89   

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https://dejure.org/1990,3871
OLG Stuttgart, 19.03.1990 - 5 U 113/89 (https://dejure.org/1990,3871)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.03.1990 - 5 U 113/89 (https://dejure.org/1990,3871)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. März 1990 - 5 U 113/89 (https://dejure.org/1990,3871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 23 Abs. 1; StVZO § 31 Abs. 2
    Überprüfungspflichten bei gebraucht gekauften Winterreifen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kfz-Führer; Kfz-Halter; Verschulden; Verletzung der Überprüfungspflicht; Platzen eines Reifens; Gebrauchtwagen; Winterreifen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 23 Abs. 1, § 31 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1120 (Ls.)
  • NZV 1991, 68
  • VersR 1992, 588
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 3 U 3149/01

    Prüfpflichten eines Reifenhändlers beim Verkauf alter, gebrauchter Reifen

    Von einem durchschnittlichen Fahrzeughalter kann nicht erwartet werden, daß er aus der DOT-Nummer des Reifens zutreffende Schlüsse auf dessen Herstellungsdatum zu ziehen vermag (OLG Stuttgart NZV 1991, 68; OLG Köln VRS Band 100, 88 m. w. N.).
  • OLG Köln, 07.11.2000 - 3 U 100/98

    Fahrzeughalter muss Bedeutung der DOT-Nummer nicht kennen

    Von einem durchschnittlichen Fahrzeughalter kann auch nicht erwartet werden, dass er aus der auf der Seitenwand eines Reifens eingetragenen Zahlenfolge (sog. DOT-Nummer) zutreffende Schlüsse auf das Herstellungsdatum eines Reifens zu ziehen vermag (vgl. OLG Köln, r+s 91, 370; OLG Stuttgart, NZV 91, 68).
  • OLG Köln, 22.01.2002 - 3 U 142/01

    Begrenzte deliktische Überprüfungspflichten beim Erwerb gebrauchter Kfz-Reifen

    Von einem durchschnittlichen Fahrzeughalter kann auch nicht erwartet werden, dass er aus der auf der Seitenwand eines Reifens eingetragenen Zahlenfolge (sogenannte DOT-Nummer) zutreffende Schlüsse auf das Herstellungsdatum eines Reifens zu ziehen vermag (vgl. OLG Köln, R + S 91, 370; OLG Stuttgart, NZV 91, 68).
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